Die SPD in Eilenburg und Krostitz

SPD-Ortschaftsräte schlagen eigenes Budget für Ortschaftsrat Kletzen-Zschölkau vor

Veröffentlicht am 16.01.2017 in Kommunales

Die SPD-Ortschafsräte Michaela Hübner und Dirk Schneider haben in der vergangenen Sitzung des Ortschaftsrates Kletzen-Zschölkau am 22. November 2016 zum wiederholten Male ein eigenes Budget für den Ortschaftsrat Kletzen-Zschölkau beantragt (Antragstext siehe Anlage 1). Das Budget ermöglicht zusätzliche Mittel für die Ortschaften, unabhängig von den Investitionen der Gemeinde Krostitz in die Ortsteile. Mit dem beantragten Budget kann der Ortschaftsrat über kleinere Einzelmaßnahmen in den Ortschaften selbst entscheiden. Beispielsweise können über dieses Budget die Anschaffung einer Bank, kleinere Reparaturarbeiten oder die Unterstützung von Festen und Vereinen mit abgewickelt werden. Die Verwaltung eines eigenen Budgets dient zudem der Stärkung der Eigenverantwortung des Ortschaftsrates für die Ortschaften und in vielen sächsischen Gemeinden arbeiten die Ortschaftsräte bereits erfolgreich mit einem eigenen Budget.

Vorangegangene Anträge zum gleichen Thema wurden bisher immer mit unterschiedlichsten Begründungen abgelehnt. Wiederum abgelehnt wurde der Antrag nun, weil man sich angeblich über die „ausgewählten Aufgaben“ nicht einigen konnte. Als Argument für die Ablehnung wurde u.a.- wider besseren Wissens -angeführt, dass dann alle Kosten und Investitionen, zum Beispiel auch der Straßenbau und die Straßensanierung, über dieses Budget abgewickelt werden müssen. Aus Sicht der SPD-Ortschaftsräte ist das jedoch ein vorgeschobenes Argument, weil man das Budget aus Prinzip nicht will. Oder etwa weil der Antrag von SPD-Ortschafträten gestellt wurde? Fakt ist, dass bei der vorgenommenen Zuweisung der Aufgaben gemäß Ortschaftsverfassung ein eigenes Budget sogar zwingend notwendig ist. Alles andere widerspricht der sächsischen Gemeindeordnung.

Der SPD-Ortschaftsrat und Vorsitzende der SPD Krostitz, Dirk Schneider, bedauert die Ablehnung des Antrags: „Ich finde es besonders schade, dass unser Antrag abgelehnt wurde, ohne einen alternativen Vorschlag zu unterbreiten. Auch das Angebot einer gemeinsamem Erarbeitung und Überarbeitung des Antrages wurden von den anderen Ortschaftsräten nicht wahrgenommen. Mit der Ablehnung des Antrags wurde eine Möglichkeit der sinnvollen Weiterentwicklung des Ortschaftsrates ausgeschlagen. Wir können nur hoffen, dass die Ortschafträte der CDU und der Freien Wähler - wie mündlich angekündigt - auch eigene Alternativen beantragen. Nur einseitig die Ideen der anderen zu blockieren, bringt uns und die Ortschaften nicht weiter.“

 

Anlage 1:

Antrag an den Ortschaftsrat Kletzen-Zschölkau für die Sitzung am 22.11.2016:

Eigenständiges Budget für den Ortschaftsrat Kletzen-Zschölkau

Antragsteller: Ortschaftsräte Michaela Hübner, Dirk Schneider

Der Ortschaftsrat möge folgendes beschließen:

Der Ortschaftsrat Kletzen-Zschölkau beauftragt den Bürgermeister der Gemeinde Krostitz, in die Entwürfe der Haushaltspläne der Gemeinde Krostitz ab dem Jahr 2017 ein Budget in Höhe von 1000 Euro pro Kalenderjahr für den Ortschaftrat Kletzen-Zschölkau als gesondertes Produkt einzustellen. Die endgültige Entscheidung über die Höhe des Budgets des Ortschaftsrates Kletzen-Zschölkau trifft der Gemeinderat Krostitz.

Der Ortschaftsrat Kletzen-Zschölkau entscheidet eigenständig über die Vergabe dieser Mittel, insbesondere für ausgewählte Aufgaben im Sinne von § 67 SächsGemO, Absatz 1.

Der Betrag pro Einzelmaßnahme sollte einen Maximalbeitrag von 500 Euro nicht übersteigen.

 

Begründung:

Unter anderem obliegt dem Ortschaftsrat nach § 67 Absatz 1 der Sächsischen Gemeindeordnung die Entscheidungshoheit über „die Pflege des Ortsbildes“, „die Förderung von Vereinen, Verbänden“ und „die Information, Dokumentation und die Repräsentation in Ortschaftsangelegenheiten“.

Dafür werden dem Ortschaftsrat „zur Erfüllung der ihm zugewiesenen Aufgaben angemessene Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt (§ 67 SächsGemO, Absatz 3).

Die Verwaltung eines solchen eigenen Budgets dient der Stärkung der Eigenverantwortung des Ortschaftsrates für die Ortschaften.

 

Eingereicht am: 26.10.16